Dieses Platz Reglement gilt ausnahmslos für alle Personen, welche den Bogenschiessplatz Birmenstorf benützen, egal, ob sie Vereinsmitglied sind oder nicht.
Wer Schäden an der Sache, an Menschen oder Tieren verursacht, haftet vollumfänglich persönlich dafür.
Der Bogenschiessplatz Birmenstorf darf nur von Personen benützt werden, welche entweder eingetragene Mitglieder des BSB sind oder mit vollem Namen und Adresse beim BSB als Gastschützen registriert sind.
Die Benutzung durch Gastschützen muss von einem Vorstandsmitglied des BSB genehmigt werden.
2. Sicherheit
Jedes BSB-Mitglied ist nach bestem Wissen und Gewissen dazu verpflichtet für die Sicherheit aller anwesender Personen, auch von Gastschützen und Unbeteiligten, zu sorgen.
Vor dem Schiessen müssen anwesende Personen auf die Gefahr hingewiesen werden.
Vor dem Schiessen ist zu kontrollieren, dass keine Personen in der Nähe der Schussbahn oder im Zielbereich sind. Insbesondere ist das Gelände hinter dem Erdwall zu kontrollieren.
Jeder Schütze verfügt über eine einwandfreie, gepflegte Ausrüstung Intakte, gerade Pfeile, dreifach befiedert mit Feld- oder Bullet-Spitze, Intakter Bogen und Sehne ohne Verschleisserscheinungen.
Erlaubt sind alle Bogenarten, aber keine anderen Schiessgeräte (wie z.B. Armbrust).
Das Schiessen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
Die Schussdistanz muss dem Können des Schützen angepasst sein.
Vor dem Schiessbeginn sollten die Zielscheiben geprüft werden. Löchrige Scheiben, durch die ein Pfeil ungehindert hindurchfliegen kann, müssen mit entsprechender Sorgfalt beschossen werden.
3. Schiessen
Alle Schützen müssen nebeneinander auf einer Linie senkrecht zur Schussbahn stehen.
Es darf niemals an einem Schützen vorbeigeschossen werden, der weiter vorne steht.
Jeder Bogenschütze muss sich vor jedem Schuss von einem sicheren Schussfeld überzeugen.
Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar keine Personen in Schussrichtung im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe oder in unmittelbarer Nähe der Schussbahn aufhalten.
Wenn sich Personen oder Tiere dem Gefahrenbereich nähern oder sich dort aufhalten, muss sofort das Bogenschießen eingestellt und andere Bogenschützen gewarnt werden.
Beim Auszug des Bogens muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen und darf nicht höher als für das Treffen der Scheibe gehalten werden.
Pfeile dürfen erst von den Scheiben geholt werden, wenn der letzte Schütze seinen letzten Schuss beendet hat – egal auf welche Scheibe.
Es wird erst wieder geschossen, wenn alle zurück an der Linie stehen. Beim Herausziehen der Pfeile aus der Scheibe ist unbedingt darauf zu achten, dass niemand hinter dem Ziehenden steht; Verletzungsgefahr!
Immer seitlich und nie frontal an die Scheibe herantreten!
Nach Beendigung des Schiessens werden alle Auflagen (Zielscheiben-Blätter) entfernt.
4. Aufsicht
Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsichtsperson(en) ist Folge zu leisten.
Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Veranstalter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist.
Eine Aufsicht darf selber während der Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen.
Eine zur Aufsichtsführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich alleine auf dem Bogenschießplatz befindet.
Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen. Es darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschiessplatz weggewiesen werden.
5. Umwelt
Die Mitglieder des BSB verhalten sich Umweltbewusst und Natur-freundlich. Rücksicht auf Wild- und Nutztiere Vermeidung von Schäden an Bäumen, Sträuchern und Pflanzen, Verzicht auf Lärmemissionen Keine Abfälle liegen lassen, sondern in der vorhandenen Mülltonne entsorgen
6. Mitmenschen und Anstand
Als BSB-Mitglied bleibt man höflich und dialogbereit gegenüber Mitmenschen im Umfeld des Bogeschiess-platzes. Bei Problemen, Reklamationen oder Unfällen muss der Vorstand umgehend informiert werden. Der Schiessbetrieb wird von Anwohnern und Passanten beobachtet. Darum sollen sich alle anständig verhalten und nichts unternehmen, was dem guten Ruf des Vereins schadet. (Beispiele: Alkohol-Exzesse, anstössige Schiess-Spiele, usw.)
7. Gäste
Gäste und „Schnupperschützen“ sind stets wilkommen. Die Schnupperschützen erfahren eine ausreichende Einführung und Betreuung durch Vereinsmitglieder. Kann die Sicherheit nicht gewährleistet werden, ist das Schnupperschiessen umgehend zu beenden – oder gar nicht erst zu beginnen.
8. Platzverbot
Der Vereinsvorstand ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung ein Platzverbot zu erteilen. Die betroffene Person ist fortan nicht mehr berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu benutzen (siehe Statuten). Der Verein behält sich vor, im Ermessen des Vorstandes rechtliche Schritte einzuleiten.